AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KEG GmbH

§1 Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

§ 2 Bestellung

 2.1 Der Vertrag kommt ohne Erklärung gegenüber dem das Angebot abgebenden Besteller bereits durch Annahme des Angebots durch KEG zustande. Der Besteller verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Über die Annahme seines Angebots wird der Besteller entweder per E-Mail unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren. Die Bestätigung des Zugangs einer im elektronischen Geschäftsverkehr bei KEG eingehenden Bestellung stellt nicht die Annahme des Angebotes dar.

2.3 Bestellungen per Internet, die eine vorangegangene telefonische Bestellung wiederholen, gelten als weitere Bestellung.

2.4 Durch die Bestellung verlangt der Besteller ausdrücklich die Übersendung der Ware in Verpackungen, die dazu dienen, die Ware vor Transportschäden zu bewahren, oder die der Sicherheit des Transports dienen (Transportverpackungen).

2.5 KEG wird – vorbehaltlich etwaiger Preiserhöhungen auf Grund gestiegener Herstellungs- bzw. Beschaffungskosten von mehr als 5 % gemäß § 3.2 oder vorbehaltlich etwaiger Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Webseite oder dem Katalog die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen des Katalogs oder der Webseite annehmen. Wird nach Vertragsschluss für KEG erkennbar, dass die Annahme eines Angebots zu Bedingungen erfolgt ist, die auf einem Schreib-, Druck- oder Rechenfehler auf der Webseite oder dem Katalog beruhen, ist KEG zum Rücktritt berechtigt. Gleiches gilt auch bei mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers.

2.6 Auf der Webseite oder dem Katalog enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen an der Beschaffenheit der Waren bleiben KEG nach beliebigem Ermessen vorbehalten, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nur unerheblich beeinträchtigen. Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.

2.7 Angaben über Eigenschaften der Waren sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie von KEG schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Gewährleistungen sind für KEG nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von KEG im Einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Bestellers am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Gewährleistung.

§ 3 Preise

3.1 Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Preise sind – vorbehaltlich etwaiger Preiserhöhungen auf Grund gestiegener Herstellungs- bzw. Beschaffungskosten gemäß § 3.2 – verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor. Vom Besteller erwünschte Sonderleistungen beim Versand werden separat in Rechnung gestellt. Garantierte Zustellung am Werktag nach der Bestellung ist gegen Kostenübernahme durch den Besteller möglich.

3.2 KEG behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn sich die Herstellungs- bzw. Beschaffungskosten nach Vertragsabschluss um mehr als 5 %, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, erhöhen. Die Erhöhung der Herstellungs- bzw. Beschaffungskosten wird dem Besteller nachgewiesen und berechtigt diesen nach seiner Wahl zum Rücktritt. Umgekehrt wird eine Senkung der Kosten um mehr als 5 % ebenfalls an den Besteller weitergegeben.

§ 4 Lieferung

4.1 Bestellte Ware wird durch KEG an den Besteller versandt. KEG bietet verschiedene Versandarten an, aus denen der Besteller bei der Bestellung nach § 2 eine Versandart wählen kann. Sofern keine Wahl durch den Besteller in der Bestellung erfolgt, wählt KEG die Standardversandart aus. Die Versandkosten trägt der Besteller.

4.2 Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit Fahrzeugen der KEG erfolgt. KEG ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

4.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist KEG zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist KEG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank pro Jahr zu fordern. Falls KEG ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist KEG berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, KEG nachzuweisen, dass KEG als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.2 KEG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt. Während des Verzugs ist KEG zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.

5.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von KEG anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.4 Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird KEG eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Abschluss des Vertrages bekannt, so ist KEG berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.

5.5 KEG ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen und behält sich vor, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorkasse zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von KEG, bis der Besteller alle aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit resultierenden Forderungen gezahlt hat, die KEG jetzt und künftig gegen ihn hat.

6.2 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Diese Berechtigung erlischt, wenn über das Vermögen des Bestellers das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Besteller tritt KEG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von KEG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. KEG verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann KEG verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

6.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für KEG vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, KEG nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt KEG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gelten im Übrigen die Regelungen des § 6.2.

§ 7 Gewährleistung/Haftung

7.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 8 Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich KEG gegenüber zu rügen.

7.2 KEG ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

7.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. KEG ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
 
7.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von KEG verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
 
7.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet KEG uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet KEG nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

7.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der KEG.

7.7 Soweit KEG bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften KEG auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet KEG allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
 
7.8 KEG haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). KEG haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet KEG im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.

7.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verschiedenes

8.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

8.2 Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von KEG Gerichtsstand; KEG ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.

8.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von KEG Erfüllungsort.

8.4 Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit KEG entstehen, ist ausgeschlossen.

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt.

Stand: 01/2020

KEG GmbH
Jagdschänkenstraße 7
09117 Chemnitz

Telefon: +49 (0) 371 45056930
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Geschäftsführer: René Glöß, Tina Swoboda
Amtsgericht: Chemnitz HRB 28884
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE296349590